Horizont Europa
"Horizont Europa" ist das neue Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation mit einer Laufzeit von sieben Jahren (2021 - 2027) und einer Fördersumme von rd. 95 Mrd. EUR. Gefördert werden Verbünde und Einzelpersonen von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung in unterschiedlichen Programmlinien. Das neue Rahmenprogramm baut auf den bewährten Strukturen des H2020 auf und ist stark von Kontinuität geprägt. Neuerungen sind die Zusammenfassung der Innovationsmaßnahmen im Europäischen Innovationsrat EIC, sowie die Einführung eines transparenten strategischen Planungsprozesses und „Missionen“. Eine Beschreibung der im Zeitraum bis 2024 geförderten Themen enthält die Strategische Planung für HORIZON EUROPE.
In der europäischen Verbundforschung wird weiterhin ein starker Fokus auf Innovation und damit auf die Umsetzung von Ergebnissen in die Praxis gelegt. Die Themen orientieren sich an den wichtigen gesellschaftlichen Herausforderungen wie z.B. Digitalisierung und Industrie, Energie und Mobilität sowie Kreislaufschließung, Ressourcen und Umwelt.
Hier bieten insbesondere folgende Cluster der Säule II thematische Ausschreibungen im Forschungsprofil der TU Clausthal:
4 – Digitalisierung, Industrie, Weltraum
5 – Klima, Energie und Mobilität
6 – Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt
Eine ausführliche Darstellung aller Programmlinien innerhalb von Horizont Europa findet sich auf der Deutschen Webseite des BMBF zum HORIZONT EUROPA: https://www.horizont-europa.de/
Folgende Programme des Horizont Europa haben besondere Relevanz für die TU Clausthal:
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Der ERC fördert themenoffen Spitzenforschung von einzelnen, exzellenten Wissenschaftler*innen auf allen Karrierestufen mit folgenden Förderlinien
- ERC Starting Grant: 2-7 Jahre nach der Promotion, max. 1,5 Mio. € für 5 Jahre
- ERC Consolidator Grant: 8-12 Jahre nach der Promotion, max. 2 Mio. € für 5 Jahre
- ERC Advanced Grant: für etablierte Forschende, max. 2,5 Mio. € für 5 Jahre
- ERC Synergy Grants: 2-4 exzellente Wissenschaftler*innen, max. 10 Mio € für 6 Jahre
Wenden Sie sich bitte frühzeitig an die EU Förderberatung, wenn Sie einen ERC-Antrag an der TU Clausthal in Erwägung ziehen. Die Antragstellung beim ERC erfolgt gemeinsam mit der Gasteinrichtung und die Einbeziehung des Präsidiums und ggf. der Fakultät ist unbedingt erforderlich. Hierbei muss über die notwendige Freistellung von anderen Tätigkeiten („time committment“ für den ERC) und bei Nachwuchswissenschaftlern über die zu gewährenden wissenschaftlichen Freiheiten und Rechte gesprochen werden.
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Die MSC-Maßnahmen fördern die internationale und europäische Mobilität von Wissenschaftler*innen und die sektorübergreifende Mobilität und den Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen. Die Ausschreibungen sind themenoffen. Neben der Mobilität steht die individuelle Förderung der wissenschaftlichen Laufbahn und Qualifizierung im Mittelpunkt des Programms. Einführende Informationen zum MSCA im Horizont Europa (EN)
- Doctoral Networks: strukturierte Doktorandennetzwerke zur Nachwuchsförderung während der Promotionsphase; neben der internationalen Mobilität wird eine interdisziplinäre und inter-sektorale Mobilität gefördert. Konsortien aus mind. 3 Partnern aus 3 förderfähigen Ländern sind förderfähig.
- Postdoctoral Fellowships: Individual-Maßnahme für PostDocs bis zu 8 Jahre nach der Promotion, Antragstellung für alle Nationalitäten möglich; Mobilität mit Gasteinrichtung in Europa (European PF) oder Gasteinrichtung außerhalb Europas und verpflichtender Rückkehrphase (Global PF).
Die Postdoctoral Fellowships eignen sich auch hervorragend, Nachwuchswissenschaftler*innen aus dem Ausland an die TU Clausthal einzuladen und die eigene Arbeitsgruppe international zu vernetzen.
Bei Antragstellung im Marie-Curie-Programm unterstützt Sie die EU-Förderberatung in enger Abstimmung mit der Graduiertenakademie (GA). Die Förderberatung berät zu den Vorgaben der EU-Ausschreibung, dem Antragsprozess und der Budgetkalkulation sowie zu Fragen des Projektmanagements. Die GA berät Sie bei den Aspekten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und des Qualifizierungsprogramms und des Betreuungskonzepts. Dabei sollten die überfachlichen Angebote der Graduiertenakademie aktiv in die geplanten Qualifizierungsmaßnahmen eingebunden werden.
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Die EU fördert im neuen European Innovation Council EIC Forschung, Entwicklung und Transfer von hoch-innovativen Technologien, die das Potential zu Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft haben. Die Förderlinien bauen aufeinander auf und decken den gesamten TRL-Bereich von high-risk/high gain-Grundlagenforschung bis hin zu Start-up- und KMU-Förderung für die Markteinführung ab.
- EIC Pathfinder mit den Förderlinien „Open“ (themenoffen) und „Challenges“ (themengebunden): Aktivitäten im Bereich TRL 1-4, am Ende des Projektes soll ein „Proof of Principle“ stehen. Förderfähige Konsortien bestehen aus mind. 3 Partnern aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern; der Schutz des entstandenen geistigen Eigentums spielt eine wichtige Rolle.
Für 2021 sind u.a. themengebundene Ausschreibung zu AI, Green H2-Production, Engineered Living Materials geplant.
Zur Weiterentwicklung von vielversprechenden Ideen und technologischen Ansätzen aus bereits geförderten EU-Projekten (ERC, EIC oder FET) steht das Programm EIC Transition zur Förderung von Prototypen oder Demonstratoren (Aktivitäten bis TRL 5 oder 6) zur Verfügung.
- EIC Accelerator fördert KMU (auch Start-ups) bei der Markteinführung von disruptiven, hochrisikoreichen Innovationen mit großem Marktpotenzial; Möglichkeit einer Mischfinanzierung aus Zuwendung und Equity-Kapital. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Technologie im Reifegrad TRL 5-6.
Ansprechpartner für zum Förderprogramm EIC Accelerator sind die Kolleg*innen der Technologieberatung oder des Gründerservice.
- EIC Pathfinder mit den Förderlinien „Open“ (themenoffen) und „Challenges“ (themengebunden): Aktivitäten im Bereich TRL 1-4, am Ende des Projektes soll ein „Proof of Principle“ stehen. Förderfähige Konsortien bestehen aus mind. 3 Partnern aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern; der Schutz des entstandenen geistigen Eigentums spielt eine wichtige Rolle.
Aktuelles
- Der ERC hat die voraussichtlichen Einreichungsfristen der ERC Ausschreibungen 2022 und 2023 bekannt gegeben.
- Die aktualisierten Arbeitsprogramme 2021/2022 für die Ausschreibungen im Herbst 2022 sind am 10. Mai 2022 veröffentlicht worden.
Zu vielen Teilbereichen liegen der EU-Förderberatung Entwürfe der kommenden Ausschreibungen vor, die der Vorbereitung und Sondierung einer möglichen Antragstellung dienen können. Bitte kommen Sie direkt auf die EU-Förderberatung zu, wenn Sie Interesse an diesen Entwürfen haben!
Gerne unterstützen wir Sie in allen Phasen der EU-Antragsvorbereitung, von der Recherche geeigneter Ausschreibungen, Beratung zu überfachlichen Aspekten oder der Budgetkalkulation bis hin zur Einreichung Ihres Antrags im EU-Portal. Wir haben diverse Arbeits- und Kalkulationshilfen, die wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung stellen können. Bitte kommen Sie frühzeitig auf die EU-Förderberatung zu!
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Das Portal Funding & Tenders ist das zentrale Teilnehmerportal der EU für Informationen über Förderprogramme, aktuelle Aufrufe, die Gutachtertätigkeit bei der EU sowie für die Antragseinreichung.
Um alle Funktionen des Portals nutzen zu können, z.B. einen Antrag einreichen zu können, müssen Sie sich vorher persönlich registrieren. Bitte nutzen Sie für die Registrierung Ihre TU Clausthal-Email-Adresse. Diese Registrierung können Sie für alle weiteren EU-Anträge, die Projektabwicklung oder Ihre Gutachtertätigkeit bei der EU nutzen.
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Jede Organisation, die einen Antrag bei der EU stellen möchte, muss sich registrieren und bekommt einen sogenannten Participant Identification Code PIC. Mit der Nummer 999 865 913 kann im Teilnehmerportal ein Antrag mit der Beteiligung der TU Clausthal aufgesetzt werden. Wesentliche Angaben der Institution sind dadurch voreingetragen. Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung der PIC-Nummer der TU Clausthal im EU-Antragssystem automatisch eine Benachrichtigung an den zentrale Verantwortliche für die Registrierung der TU Clausthal, derzeit Dr. Heike Schröder, erfolgt.
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Im Zuge der EU-Antragstellung ist es häufig sinnvoll, dass das Konsortium vorvertragliche Regelungen schließt:
- Letter of Intent (LoI): Der Koordinator muss bei der Einreichung erklären, dass er die ausdrückliche Zustimmung aller Partner hat, diesen Antrag einreichen zu dürfen. Ein „Letter of Intent“ enthält diese „ausdrückliche Zustimmung“ in schriftlicher Form. Gleichzeitig können weitere Verabredungen des Konsortiums festgehalten werden, z.B. über Mustervereinbarungen zu Konsortialverträgen oder die Rollen im Projekt.
- Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement NDA): Werden in der Antragsphase sensible Informationen ausgetauscht, sollte ein NDA geschlossen werden. Im Förderfall wird das NDA vom Konsortialvertrag abgelöst. Ein NDA ist insbesondere bei einer Ablehnung des Antrags wichtig, da hier kein weiterer Vertrag geschlossen wird und die Ideen / Informationen u.a. von den anderen Partnern in der Folge genutzt werden. Gelegentlich wird LoI und NDA kombiniert.
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Die Budget-Kalkulation basiert auf Art. 5 und 6 des Model Grant Agreements.
Zuwendungsfähige Kosten = Direkte Kosten + Indirekte Kosten
Indirekte Kosten werden als Pauschale 25% der direkten Kosten (ohne Unteraufträge, interne Leistungsverrechnung und Beiträge für Dritte) ermittelt.
In den meisten Ausschreibungen des Horizon Europe beträgt die Förderquote für die TU Clausthal 100%. Assoziierte Programme weichen z.T. deutlich davon ab (JTI, JU…)
Folgende Direkte Kosten sind zuwendungsfähig:
- A. Personalkosten (personnel costs), basierend auf den Bruttopersonalkostenlisten des MWK
- B. Unteraufträge (subcontracting)
- C. Sachkosten (purchase costs)
- C.1 Reisekosten (travel and subsistence)
- C.2 Ausrüstung (equipment), nur Abschreibungskosten sind erstattungsfähig!
- C.3 sonstige Güter und Dienstleistungen (other goods, works and services) u.a. Verbrauchsmaterial (consumables), Publikationskosten
- D. Andere Kostenarten (other cost categories)
- D.1 Financial Support to third parties
- D.2 Internally invoiced goods and services (interne Leistungsverrechnung)
Gerne stellen wir Ihnen eine Excel-Kalkulationshilfe für Ihre Budgetkalkulation in einer Partner- oder Koordinator-Version zur Verfügung und beraten Sie bei der Budgetkalkulation. Sprechen Sie uns an!
Ausführliche Hinweise zur Budgetkalkulation im Horizon Europe an der TU Clausthal
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Während der Vorbereitung des Antrags werden Sie sicherlich immer wieder auf Ihnen unbekannte Begriffe und Abkürzungen stoßen (sowohl im Englischen als auch im Deutschen), die sich im EU-Jargon eingebürgert haben. Das EU-Büro des BMBF hat ein Glossar veröffentlicht, in dem Sie die Begriffe nachschlagen können:
Deutsch: http://www.horizont2020.de/service-abkuerzungen.htm
Englischen (Glossar ProSciencia): http://www.prosciencia.eu/classic/glossary/index.html
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Das MWK und das BMBF fördern niedersächsische bzw. deutsche Koordinatoren bei der europäischen Vernetzung und Vorbereitung von EU-Anträgen in der Verbundforschung:
- ERA-Programm „A-HEU“ des BMBF: Antragstellung über easy-online, 3 Stichtage im Jahr jeweils im Mai, September und Januar, Entscheidung innerhalb von 6 Wochen. Informationen zur Förderrichtlinie finden sich auch auf den Seiten des EU-Büros, u.a. auch die Hinweise für die Vorhabenbeschreibung, die Bestandteil des Antrags werden muss, und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
- Europa-Programm des MWK: Antragstellung jederzeit unter Einbeziehung der EU-Förderberatung der TU Clausthal möglich, Entscheidung i.d.R. innerhalb von 4 Wochen
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Eine Förderung erhalten können Einrichtungen mit Sitz in einem der folgenden Staaten:
- EU-Mitgliedstaaten
- Staaten, die ein Assoziierungsabkommen mit der EU zur Teilnahme am Programm abgeschlossen haben, sog. Assoziierte Staaten. In 2021 laufen die Verhandlungen zu Assoziierungsabkommen u.a. mit allen im H2020 assoziierten Ländern; dies kann bis auf weiteres als Orientierung dienen.
- Staaten mit geringem oder mittlerem Einkommen
- Ausnahmefälle: Teilnahme von Einrichtungen aus anderen Staaten möglich, wenn im Topic explizit genannt und für den Erfolg des Projekts unerlässlich.
Die Teilnahme von Einrichtungen kann in begründeten Fällen eingeschränkt werden, wenn z.B. die Einrichtung von nicht assoziierten Drittstaaten kontrolliert wird.
Eine Liste der förderfähigen Staaten wird von der Europäischen Kommission mit Veröffentlichung des Arbeitsprogramms zur Verfügung gestellt.
BREXIT: Großbritannien nimmt als teil-assoziierter Staat am Horizon Europe und EURATOM teil und ist in fast allen Programmen - außer dem EIC Accelerator / Equity - förderfähig. Einrichtungen aus UK können also als geförderte Partner, als Koordinator oder als Gasteinrichtung weiterhin an Horizon Europe-Projekten teilnehmen. Weitere Informationen bei UK Research Office. Hinweis: UK nimmt nicht mehr am ERASMUS-Programm teil.
Hinweise zur TUC-Antragstellung
Weitere Informationen
- Seiten der Europäischen Kommission zu HORIZON EUROPE: https://ec.europa.eu/info/horizon-europe_en
- Deutsche Webseite zum HORIZONT EUROPA: https://www.horizont-europa.de/
- Nationalen Kontaktstellen beraten themenspezifisch oder zu Querschnittsthemen: https://www.horizont-europa.de/de/Netzwerk-der-Nationalen-Kontaktstellen-1732.html
- thematische online-Veranstaltungen der Nationalen Kontaktstellen rund um HORIZON EUROPE: https://www.horizont-europa.de/de/Veranstaltungskalender-1790.html
- Ausschreibungen und Antragseinreichung über das Funding & Tender Portal der EU: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home
Kontakt
Dr. Heike Schröder
Förderberatung EU
Telefon: +49 5323 72-7752
E-Mail: heike.schroeder@tu-clausthal.de
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