Landesministerien
Für Wissenschaftler*innen der TU Clausthal führen wir gezielte Förderrecherchen durch, beraten und unterstützen persönlich bei der Beantragung von landesgeförderten Forschungsvorhaben. Bitte sprechen Sie uns an.
Das Land Niedersachsen kann den Hochschuleinrichtungen auf Antrag so genannte "Sondermittel" aus Landesmitteln zum Zwecke der Forschung zur Verfügung stellen. Als Anträge auf Sondermittel gelten insbesondere
- Direkte Anträge an die Landesministerien (Ausschreibungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur)
- Anträge an die Volkswagenstiftung im Programm "Niedersachsen Vorab"
Für die Verwaltung von Sondermitteln ist an der TU Clausthal das Sachgebiet 12 (Haushalt) des Dezernats 1 zuständig und nicht die Drittmittelverwaltung (Sachgebiet 14). Bitte stimmen Sie sich ggf. mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen ab.
Zur Klärung, ob eine niedersächsische Ausschreibung als Sonder- oder als Drittmittel eingeordnet werden muss, und zur weiteren Unterstützung Ihrer Antragsvorbereitung (z.B. Personalkostensätze, Antragsbedingungen usw.) wenden Sie sich bitte an die Förderberatung der TU Clausthal.